Kurz gesagt
- Sehhilfen und weitere ambulante Leistungen je nach Tarif
- Medizinisch notwendige Heilpraktikerleistungen nach Bedingungen
- Erstattungsgrenzen und Gebührenregelungen vorab klären
Was leistet die ambulante Zusatzversicherung?
Eine neue Brille oder eine medizinisch notwendige Heilpraktikerbehandlung: Nicht jede gewünschte Gesundheitsleistung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine ambulante Zusatzversicherung kann Ihren Eigenanteil im vereinbarten Umfang verringern. Wir schauen gemeinsam, welche Leistungen Sie nutzen möchten und welche Erstattungsgrenzen für Sie wichtig sind.
Für Erwachsene beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an Sehhilfen nur in Ausnahmefällen. Auch Heilpraktikerbehandlungen und viele zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen zahlen Versicherte meist selbst.
Die ambulante Zusatzversicherung erstattet solche Kosten im vereinbarten Umfang – oft mit festen Budgets oder Höchstbeträgen. So können Sie Gesundheitsleistungen nutzen, ohne jedes Mal nachzurechnen.
Was ist versichert?
- Brillen und Kontaktlinsen nach Tarif
- Medizinisch notwendige Heilpraktikerbehandlungen nach Bedingungen
- Naturheilverfahren je nach Tarif
- Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Angebot hinaus
- Je nach Tarif weitere ambulante Leistungen
Für wen lohnt sich die ambulante Zusatzversicherung?
- Brillen- und Kontaktlinsenträger
- Menschen, die Naturheilverfahren oder Heilpraktiker nutzen
- Gesundheitsbewusste, die Vorsorge ernst nehmen
- Familien, die Zusatzleistungen für alle bündeln möchten
Typische Fälle aus dem Alltag
Neue Gleitsichtbrille
Eine hochwertige Gleitsichtbrille kostet schnell mehrere hundert Euro. Die Versicherung beteiligt sich im Rahmen des vereinbarten Budgets.
Behandlung beim Heilpraktiker
Bei Beschwerden setzen Sie auf eine Behandlung beim Heilpraktiker. Medizinisch notwendige Leistungen werden nach den Bedingungen erstattet.
Zusätzliche Vorsorge
Ihre Ärztin empfiehlt eine Untersuchung, die die Kasse nicht übernimmt. Je nach Tarif zahlt die Zusatzversicherung.
Worauf es beim Tarif ankommt
Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:
- Höhe der Budgets für Sehhilfen und Heilpraktiker
- Erstattungsgrenzen und Gebührenregelungen
- Welche Methoden und Leistungen eingeschlossen sind
- Wartezeiten
- Kombination mit Zahn- oder Krankenhausschutz
So berate ich Sie
Kennenlernen
Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.
Passende Lösung
Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.
An Ihrer Seite
Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung
Zahlt die Krankenkasse meine Brille?
Für Erwachsene zahlt die gesetzliche Krankenkasse Sehhilfen nur bei starker Fehlsichtigkeit oder in besonderen Fällen. Die meisten Brillen und Kontaktlinsen zahlen Erwachsene selbst.
Werden alle Heilpraktikerleistungen erstattet?
Erstattet werden medizinisch notwendige Behandlungen nach den Bedingungen des Tarifs, meist auf Basis des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Welche Methoden eingeschlossen sind, besprechen wir vorab.
Gibt es eine Wartezeit?
Ob und wie lange eine Wartezeit gilt, hängt vom Tarif ab. Ich sage es Ihnen vor dem Abschluss.
Gibt es solche Leistungen auch über den Arbeitgeber?
Ja. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung wie ARAG BudgetFlex können Arbeitgeber ihrem Team ein Gesundheitsbudget zur Verfügung stellen, etwa für Sehhilfen, Heilpraktiker oder Zahnreinigung.
Passende Ergänzungen
Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.