Kurz gesagt
- Haftpflichtschutz für Hund oder Pferd
- Berechtigte Ansprüche regulieren, unberechtigte abwehren
- Tierart und persönliche Haltungssituation berücksichtigen
Was leistet die Tierhalterhaftpflicht?
Auch ein gut erzogener Hund oder ein ruhiges Pferd kann plötzlich einen Schaden verursachen. Als Halter können Sie dafür finanziell verantwortlich sein. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie im vereinbarten Umfang vor berechtigten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Wir klären, welcher Schutz zu Ihrem Tier passt.
Für Tierhalter gilt in Deutschland die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 BGB: Sie haften für Schäden, die Ihr Hund oder Pferd verursacht, auch wenn Sie selbst alles richtig gemacht haben. Die private Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden bei Hunden und Pferden in der Regel nicht ab.
In Berlin kommt hinzu: Das Berliner Hundegesetz schreibt für Hunde eine Haftpflichtversicherung vor. Die Tierhalterhaftpflicht zahlt berechtigte Ansprüche Geschädigter und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Was ist versichert?
- Personenschäden, etwa wenn Ihr Hund jemanden beißt oder einen Radfahrer zu Fall bringt
- Sachschäden, zum Beispiel an Kleidung, Autos oder Einrichtung
- Daraus folgende Vermögensschäden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Je nach Tarif: Mietsachschäden, Fremdhüter und Fremdreiter
Für wen lohnt sich die Tierhalterhaftpflicht?
- Alle Hundehalterinnen und Hundehalter in Berlin – hier ist die Versicherung vorgeschrieben
- Pferdehalter, auch mit Reitbeteiligung
- Halter mehrerer Hunde
- Wer mit seinem Hund verreist
Typische Fälle aus dem Alltag
Hund läuft auf die Straße
Ihr Hund reißt sich los, ein Radfahrer weicht aus und stürzt. Behandlungskosten und der Schaden am Rad gehen auf Ihre Haftung.
Biss beim Spielen
Beim Toben im Park schnappt Ihr Hund zu und verletzt ein anderes Tier oder einen Menschen. Die Versicherung prüft die Ansprüche und zahlt berechtigte Forderungen.
Pferd scheut
Auf dem Ausritt erschrickt Ihr Pferd und beschädigt ein parkendes Auto. Auch ohne Ihr Verschulden haften Sie als Halter.
Worauf es beim Tarif ankommt
Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:
- Ausreichende Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
- Mietsachschäden, wenn Ihr Hund in der Mietwohnung etwas beschädigt
- Mitversicherung von Fremdhütern und Fremdreitern
- Auslandsaufenthalte mit Ihrem Tier
- Regelung für Welpen und weitere Tiere
- Selbstbeteiligung
So berate ich Sie
Kennenlernen
Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.
Passende Lösung
Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.
An Ihrer Seite
Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?
Ja. Das Berliner Hundegesetz verpflichtet Hundehalter, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen. Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Regeln – teils für alle Hunde, teils nur für bestimmte.
Reicht meine private Haftpflicht für den Hund?
In der Regel nicht. Zahme Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind oft in der Privathaftpflicht mitversichert, Hunde und Pferde aber nicht. Für sie brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht.
Wer haftet, wenn jemand anderes mit meinem Hund Gassi geht?
Grundsätzlich haften Sie als Halter. Viele Tarife versichern auch Personen mit, die Ihr Tier vorübergehend betreuen, sogenannte Fremdhüter. Das sollte im Vertrag geregelt sein.
Ist mein neuer Welpe sofort versichert?
Einen neu angeschafften Hund sollten Sie sofort versichern. Ob Welpen aus einem eigenen Wurf eine Zeit lang beitragsfrei mitversichert sind, hängt vom Tarif ab.
Passende Ergänzungen
Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.