Kurz gesagt
- Absicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
- Reparatur oder Wiederaufbau nach versichertem Schaden
- Elementarschäden und Gebäudeverglasung optional ergänzen
Was leistet die Wohngebäudeversicherung?
Ihr Eigenheim ist Lebensmittelpunkt und oft eine der größten Investitionen Ihres Lebens. Schäden an Dach, Wänden oder fest eingebauten Bestandteilen können schnell hohe Kosten verursachen. Mit einer Wohngebäudeversicherung sichern Sie das Gebäude gegen vereinbarte Gefahren ab. Gemeinsam prüfen wir auch, welche zusätzlichen Naturgefahren berücksichtigt werden sollten.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst: Dach, Mauern, Fenster, Türen, fest verlegte Böden und die Installationen für Wasser, Heizung und Strom. Je nach Bedingungen gehören auch fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile dazu.
Kommt es zu einem versicherten Schaden, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau. Viele Verträge sind auf den gleitenden Neuwert ausgerichtet, damit die Absicherung mit den Baupreisen mitwächst.
Was ist versichert?
- Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frostschäden an Leitungen
- Sturm und Hagel
- Aufräum- und Abbruchkosten nach einem versicherten Schaden im vereinbarten Umfang
- Mietausfall bei vermieteten Wohnungen nach Bedingungen
- Optional: Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sowie Gebäudeverglasung
Für wen lohnt sich die Wohngebäudeversicherung?
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Käufer und Bauherren – Banken verlangen bei einer Finanzierung in der Regel einen Gebäudeschutz
- Vermieter, die auch einen Mietausfall nach einem Schaden absichern möchten
- Erben einer Immobilie, die bestehende Verträge prüfen möchten
Typische Fälle aus dem Alltag
Sturm deckt das Dach ab
Nach einem schweren Sturm fehlen Ziegel, Regenwasser dringt ein. Die Reparatur des Dachs und Folgeschäden am Gebäude sind versichert.
Rohrbruch in der Wand
Eine Wasserleitung platzt hinter den Fliesen. Reparatur und Beseitigung der Schäden am Gebäude werden im versicherten Umfang übernommen.
Starkregen flutet den Keller
Nach einem Unwetter steht Wasser im Keller. Solche Schäden sind nur versichert, wenn der Elementarschutz vereinbart wurde.
Worauf es beim Tarif ankommt
Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:
- Richtige Versicherungssumme oder Wertermittlung, um Unterversicherung zu vermeiden
- Elementarschutz – Starkregen kann überall auftreten
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
- Ableitungsrohre auf dem Grundstück
- Photovoltaikanlage und Wärmepumpe mitversichern
- Selbstbeteiligung und Beitragshöhe
So berate ich Sie
Kennenlernen
Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.
Passende Lösung
Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.
An Ihrer Seite
Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Wenn Sie Ihre Immobilie finanzieren, verlangt die Bank aber in der Regel eine Gebäudeversicherung. Und auch ohne Kredit wäre ein Totalschaden für die meisten Eigentümer finanziell kaum zu tragen.
Was bedeutet gleitender Neuwert?
Beim gleitenden Neuwert wird die Versicherung an die Entwicklung der Baupreise angepasst. So reicht die Entschädigung auch Jahre später noch, um das Haus in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen.
Sind Elementarschäden automatisch versichert?
Nein. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind nur versichert, wenn Sie den Elementarschutz zusätzlich vereinbaren. Ich empfehle, das immer zu prüfen.
Brauche ich als Wohnungseigentümer eine eigene Police?
In einer Eigentümergemeinschaft schließt meist die Verwaltung eine gemeinsame Gebäudeversicherung für das ganze Haus ab. Für Ihre Möbel und Sachen brauchen Sie zusätzlich eine Hausratversicherung.
Passende Ergänzungen
Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.