Für Ihr Unternehmen

Ertrags­ausfall­versicherung

Ihr Betrieb steht still. Ihre Kosten laufen weiter.

Nach einem Brand oder Wasserschaden ist die Einrichtung schnell ersetzt – bis der Betrieb wieder läuft, können aber Wochen vergehen. In dieser Zeit fehlen Umsätze, während Miete, Löhne und Kredite weiterlaufen.

Kurz gesagt

  • Absicherung für die wirtschaftlichen Folgen eines versicherten Stillstands
  • Schutzumfang und Höhe passend zum Betrieb vereinbaren
  • Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung gezielt unterscheiden

Was leistet die Ertrags­ausfall­versicherung?

Nach einem schweren Schaden ist oft nicht nur die Einrichtung betroffen: Auch der Betrieb kann zum Stillstand kommen. Gleichzeitig laufen viele Ausgaben weiter. Wir prüfen, welcher Ertragsausfallschutz zu Ihrem Unternehmen passt und wie Sie die finanziellen Folgen einer versicherten Betriebsunterbrechung auffangen können.

Die Ertragsausfallversicherung – auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt – ersetzt im versicherten Fall die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn für einen vereinbarten Zeitraum, die sogenannte Haftzeit. Sie setzt in der Regel einen versicherten Sachschaden voraus, etwa durch Feuer, Einbruch oder Leitungswasser.

Was ist versichert?

  • Fortlaufende Kosten wie Miete, Gehälter, Leasingraten und Zinsen
  • Entgangener Gewinn während der Unterbrechung
  • Versicherte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Je nach Vereinbarung Elementarschäden
  • Leistung für die vereinbarte Haftzeit

Für wen lohnt sich die Ertrags­ausfall­versicherung?

  • Betriebe, die auf ihre Räume, Maschinen oder Waren angewiesen sind
  • Einzelhändler und Gastronomen
  • Handwerksbetriebe mit Werkstatt
  • Unternehmen mit hohen Fixkosten wie Miete und Personal

Typische Fälle aus dem Alltag

Brand im Restaurant

Nach einem Küchenbrand bleibt Ihr Restaurant zwei Monate geschlossen. Gehälter und Miete werden weiter fällig – die Versicherung springt im versicherten Umfang ein.

Wasserschaden im Laden

Ein Rohrbruch macht Ihr Ladengeschäft für Wochen unbenutzbar. Der entgangene Gewinn wird für die Haftzeit ersetzt.

Einbruch mit Folgen

Nach einem Einbruch fehlen Maschinen, die erst neu bestellt werden müssen. Bis zur Lieferung steht die Produktion still.

Worauf es beim Tarif ankommt

Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:

  1. Haftzeit – wie lange die Versicherung leistet
  2. Versicherungssumme auf Basis von Umsatz und Kosten
  3. Abstimmung auf die Inhaltsversicherung
  4. Elementarschäden einschließen
  5. Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung gezielt unterscheiden

So berate ich Sie

  1. Kennenlernen

    Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.

  2. Passende Lösung

    Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.

  3. An Ihrer Seite

    Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.

Häufige Fragen zur Ertrags­ausfall­versicherung

Was ist die Haftzeit?

Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den die Versicherung den Ertragsausfall ersetzt. Sie sollte so lang sein, wie es realistisch dauert, Ihren Betrieb nach einem schweren Schaden wieder vollständig ans Laufen zu bringen.

Zahlt die Versicherung auch bei Krankheit des Inhabers?

Nein. Die klassische Ertragsausfallversicherung leistet nach einem versicherten Sachschaden. Für den Ausfall durch Krankheit gibt es andere Lösungen, zum Beispiel ein Krankentagegeld.

Was ist der Unterschied zur Betriebsschließungsversicherung?

Eine Betriebsschließungsversicherung greift, wenn eine Behörde Ihren Betrieb schließt, etwa wegen meldepflichtiger Krankheitserreger. Die Ertragsausfallversicherung leistet nach einem Sachschaden. Was für Ihren Betrieb sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam.

Lohnt sich die Versicherung für kleine Betriebe?

Gerade kleine Betriebe haben oft wenig Rücklagen. Schon wenige Wochen ohne Einnahmen können gefährlich werden. Deshalb ist der Ertragsausfallschutz auch für Kleinunternehmen eine Überlegung wert.

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Ali Top · ARAG Generalagent in Berlin

Gebundener Versicherungsvertreter · Vermittlerregister D-1MJ7-AUCUY-94 · Zuletzt aktualisiert am

Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.

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