Kurz gesagt
- Personen- und Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit
- Schutz auch bei versicherten Schäden durch Mitarbeitende
- Prüfung und Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
Was leistet die Betriebshaftpflicht?
Ein Kunde verletzt sich in Ihren Geschäftsräumen oder bei einer Arbeit wird fremdes Eigentum beschädigt: Auch im sorgfältig geführten Betrieb passieren Fehler. Die Betriebshaftpflicht prüft Haftungsansprüche, bezahlt berechtigte Forderungen im versicherten Umfang und wehrt unberechtigte ab. Gemeinsam stimmen wir den Schutz auf Ihre Tätigkeit und Branche ab.
Als Unternehmer haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden bei der Arbeit verursachen – grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Eine einzige Schadenersatzforderung kann einen kleinen Betrieb in seiner Existenz bedrohen.
Was ist versichert?
- Personenschäden, etwa wenn ein Kunde in Ihrem Laden stürzt
- Sachschäden an fremdem Eigentum, zum Beispiel bei Arbeiten beim Kunden
- Daraus folgende Vermögensschäden
- Schäden durch Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit
- Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Je nach Branche: Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden oder Produkthaftpflicht
Für wen lohnt sich die Betriebshaftpflicht?
- Handwerksbetriebe und Dienstleister, die beim Kunden arbeiten
- Einzelhändler, Gastronomen und Betriebe mit Kundenverkehr
- Selbstständige und Gründer, deren Tätigkeit Personen- oder Sachschäden verursachen kann
- Unternehmen mit Mitarbeitenden
Typische Fälle aus dem Alltag
Sturz im Geschäft
Eine Kundin rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und bricht sich das Handgelenk. Die Versicherung prüft die Ansprüche und zahlt berechtigte Forderungen.
Schaden beim Kunden
Bei Montagearbeiten beschädigt ein Mitarbeiter versehentlich den Parkettboden des Kunden. Je nach Vereinbarung sind auch solche Tätigkeitsschäden versichert.
Unberechtigte Forderung
Ein Geschäftspartner verlangt Schadenersatz für einen Schaden, den Sie nicht verursacht haben. Die Versicherung wehrt die Forderung für Sie ab.
Worauf es beim Tarif ankommt
Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:
- Deckungssumme passend zu Branche und Risiko
- Genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit im Vertrag
- Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
- Mietsachschäden an gemieteten Räumen
- Produkthaftpflicht für Hersteller und Händler
- Umweltschäden und Auslandsschutz bei Bedarf
So berate ich Sie
Kennenlernen
Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.
Passende Lösung
Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.
An Ihrer Seite
Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht
Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?
Für die meisten Branchen ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben, für einige Berufe aber schon. Viele Auftraggeber oder Vermieter verlangen zudem einen Nachweis. Unabhängig davon gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen für jeden Betrieb.
Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht schützt vor allem bei Personen- und Sachschäden. Wer beratend tätig ist, etwa als Architekt oder Berater, braucht zusätzlich Schutz gegen reine Vermögensschäden – die Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht.
Sind meine Mitarbeitenden mitversichert?
Ja, die Betriebshaftpflicht deckt in der Regel auch Schäden, die Ihre Mitarbeitenden bei ihrer Arbeit für Sie verursachen.
Was passiert, wenn sich meine Tätigkeit ändert?
Der Versicherungsschutz gilt für die im Vertrag beschriebene Tätigkeit. Wenn Sie neue Leistungen anbieten oder deutlich wachsen, sollten Sie das melden, damit der Schutz passt.
Passende Ergänzungen
Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.