Kurz gesagt
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden im vereinbarten Umfang
- Schutz für Ihre persönliche Lebenssituation zusammenstellen
- Zusatzleistungen wie Schlüsselverlust nach Tarif berücksichtigen
Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
Beim Besuch fällt ein teures Gerät herunter oder beim Radfahren wird jemand verletzt: Aus einem kurzen Moment können hohe Forderungen entstehen. Die Privathaftpflicht prüft, ob und in welcher Höhe Sie haften. Berechtigte Ansprüche werden im versicherten Umfang bezahlt, unberechtigte für Sie abgewehrt.
Nach § 823 BGB muss jeder, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, diesen ersetzen. Eine Obergrenze gibt es dabei nicht: Bei einem Personenschaden können Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder sogar lebenslange Rentenzahlungen auf Sie zukommen.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall zwei Aufgaben: Sie prüft, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt haften, zahlt berechtigte Ansprüche im versicherten Umfang und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht. Diese Abwehrfunktion wird oft unterschätzt, ist im Ernstfall aber genauso wertvoll wie die Zahlung.
Was ist versichert?
- Personenschäden, zum Beispiel wenn jemand durch Ihr Verschulden verletzt wird
- Sachschäden an fremdem Eigentum, etwa am Laptop eines Freundes
- Daraus folgende Vermögensschäden wie der Verdienstausfall der geschädigten Person
- Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Forderungen
- Je nach Tarif Zusatzbausteine wie Schlüsselverlust, Mietsachschäden oder Forderungsausfall
Für wen lohnt sich die private Haftpflichtversicherung?
- Singles, Paare und Familien – Kinder sind in Familientarifen in der Regel mitversichert
- Mieterinnen und Mieter, die für Schäden an der Wohnung haften können
- Studierende und Auszubildende, wenn sie nicht mehr über die Eltern versichert sind
- Alle, die Rad fahren, Sport treiben oder sich ehrenamtlich engagieren
Typische Fälle aus dem Alltag
Der Fahrradunfall
Sie übersehen beim Abbiegen einen Fußgänger, der stürzt und sich verletzt. Behandlungskosten und Schmerzensgeld können schnell sehr hoch werden.
Das geliehene Gerät
Beim Umzug helfen Sie einem Freund – und dabei fällt sein Fernseher herunter. Ob solche Gefälligkeitsschäden versichert sind, hängt vom Tarif ab.
Der Wasserschaden beim Nachbarn
Ihre Waschmaschine läuft aus, das Wasser dringt in die Wohnung darunter. Hier kommt es auf die Haftungsfrage und den Tarifumfang an.
Worauf es beim Tarif ankommt
Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:
- Ausreichend hohe Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
- Single- oder Familientarif – passend zu Ihrem Haushalt
- Schlüsselverlust, etwa für die Mietwohnung oder den Arbeitsplatz
- Mietsachschäden an der gemieteten Wohnung
- Forderungsausfall, falls Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher nicht zahlen kann
- Selbstbeteiligung und Beitrag im Verhältnis
So berate ich Sie
Kennenlernen
Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.
Passende Lösung
Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.
An Ihrer Seite
Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zur Privathaftpflicht
Ist die Privathaftpflicht Pflicht?
Nein, in Deutschland ist die private Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Weil Sie für Schäden, die Sie anderen zufügen, aber unbegrenzt haften, gilt sie als eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt.
Sind meine Kinder mitversichert?
In Familientarifen sind Kinder in der Regel mitversichert, meist bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Studiums. Die genauen Voraussetzungen hängen vom Tarif ab – ich prüfe das gern für Ihre Familie.
Was gilt bei Schäden durch kleine Kinder?
Kinder unter sieben Jahren – bei Unfällen im Straßenverkehr unter zehn Jahren – haften nach dem Gesetz nicht. Viele Tarife bieten deshalb einen Baustein für Schäden durch deliktunfähige Kinder, damit der Schaden trotzdem reguliert werden kann.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind zum Beispiel vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden an Ihren eigenen Sachen und Schäden durch Kraftfahrzeuge – dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht. Für Hunde und Pferde brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht.
Passende Ergänzungen
Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.