Für Ihre Gesundheit

Kranken­tagegeld­versicherung

Sie brauchen Ruhe. Ihre Rechnungen nicht.

Wer länger krank ist, hat oft weniger Geld zur Verfügung – Miete und andere Ausgaben laufen aber weiter. Das Krankentagegeld gleicht diese Lücke aus.

Kurz gesagt

  • Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit ergänzend absichern
  • Tagessatz und Karenzzeit passend wählen
  • Auszahlung zur freien Verfügung im versicherten Fall

Was leistet das Kranken­tagegeld?

Wenn eine Krankheit länger dauert, kann zwischen dem gewohnten Einkommen und den laufenden Einnahmen eine Lücke entstehen. Miete, Einkäufe und andere Ausgaben bleiben trotzdem. Ein vereinbartes Krankentagegeld unterstützt Sie finanziell bei versicherter Arbeitsunfähigkeit – für Angestellte ebenso wie für Selbstständige, passend zu Einkommen und Leistungsbeginn.

Angestellte erhalten im Krankheitsfall zunächst sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts und nur bis zu einer Höchstgrenze. Gerade bei höheren Einkommen entsteht so eine spürbare Lücke.

Selbstständige trifft es oft noch härter: Ohne besondere Absicherung fallen die Einnahmen ab dem ersten Krankheitstag weg. Die Krankentagegeldversicherung zahlt im versicherten Fall einen vereinbarten Betrag für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Was ist versichert?

  • Vereinbartes Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Wählbare Karenzzeit, ab der die Zahlung beginnt
  • Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld für Angestellte
  • Einkommensersatz für Selbstständige und Freiberufler
  • Auszahlung zur freien Verfügung

Für wen lohnt sich das Kranken­tagegeld?

  • Angestellte mit höherem Einkommen
  • Selbstständige, Freiberufler und Gründer
  • Wer laufende Kosten wie Miete oder Kredit sicher bedienen muss
  • Privat Versicherte, die ihren Verdienstausfall absichern möchten

Typische Fälle aus dem Alltag

Bandscheibenvorfall

Nach einem Bandscheibenvorfall sind Sie drei Monate krankgeschrieben. Nach der Lohnfortzahlung gleicht das Krankentagegeld die Lücke zum Krankengeld aus.

Selbstständig und krank

Als Selbstständige fallen Ihre Einnahmen während einer langen Krankheit komplett weg. Das Krankentagegeld zahlt ab dem vereinbarten Tag.

Lange Genesung

Nach einer Operation dauert die Genesung länger als gedacht. Solange Sie arbeitsunfähig sind, kann das Krankentagegeld nach den Bedingungen weiterlaufen.

Worauf es beim Tarif ankommt

Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:

  1. Höhe des Tagegelds passend zum Nettoeinkommen
  2. Karenzzeit – ab welchem Tag gezahlt wird
  3. Leistungsdauer und Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit
  4. Gesundheitsfragen bei Abschluss
  5. Anpassung des Tagegelds, wenn Ihr Einkommen steigt

So berate ich Sie

  1. Kennenlernen

    Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.

  2. Passende Lösung

    Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.

  3. An Ihrer Seite

    Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.

Häufige Fragen zum Kranken­tagegeld

Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?

Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Leistungen wie dem Krankengeld Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Ich rechne mit Ihnen aus, welcher Tagessatz zu Ihrem Einkommen passt.

Was ist die Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist der Zeitraum, für den Sie noch kein Tagegeld bekommen. Angestellte wählen meist den 43. Tag, also direkt nach der Lohnfortzahlung. Selbstständige können je nach Tarif einen früheren Beginn vereinbaren.

Brauche ich als Angestellter ein Krankentagegeld?

Das hängt von Ihrem Einkommen ab. Weil das Krankengeld gedeckelt ist, entsteht vor allem bei höheren Gehältern eine Lücke.

Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?

Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind in der Regel steuerfrei. Für Ihre persönliche Situation fragen Sie am besten Ihre Steuerberatung.

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Ali Top · ARAG Generalagent in Berlin

Gebundener Versicherungsvertreter · Vermittlerregister D-1MJ7-AUCUY-94 · Zuletzt aktualisiert am

Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.

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Persönlich, verständlich und unverbindlich. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen.