Kurz gesagt
- Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit ergänzend absichern
- Tagessatz und Karenzzeit passend wählen
- Auszahlung zur freien Verfügung im versicherten Fall
Was leistet das Krankentagegeld?
Wenn eine Krankheit länger dauert, kann zwischen dem gewohnten Einkommen und den laufenden Einnahmen eine Lücke entstehen. Miete, Einkäufe und andere Ausgaben bleiben trotzdem. Ein vereinbartes Krankentagegeld unterstützt Sie finanziell bei versicherter Arbeitsunfähigkeit – für Angestellte ebenso wie für Selbstständige, passend zu Einkommen und Leistungsbeginn.
Angestellte erhalten im Krankheitsfall zunächst sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts und nur bis zu einer Höchstgrenze. Gerade bei höheren Einkommen entsteht so eine spürbare Lücke.
Selbstständige trifft es oft noch härter: Ohne besondere Absicherung fallen die Einnahmen ab dem ersten Krankheitstag weg. Die Krankentagegeldversicherung zahlt im versicherten Fall einen vereinbarten Betrag für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Was ist versichert?
- Vereinbartes Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Wählbare Karenzzeit, ab der die Zahlung beginnt
- Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld für Angestellte
- Einkommensersatz für Selbstständige und Freiberufler
- Auszahlung zur freien Verfügung
Für wen lohnt sich das Krankentagegeld?
- Angestellte mit höherem Einkommen
- Selbstständige, Freiberufler und Gründer
- Wer laufende Kosten wie Miete oder Kredit sicher bedienen muss
- Privat Versicherte, die ihren Verdienstausfall absichern möchten
Typische Fälle aus dem Alltag
Bandscheibenvorfall
Nach einem Bandscheibenvorfall sind Sie drei Monate krankgeschrieben. Nach der Lohnfortzahlung gleicht das Krankentagegeld die Lücke zum Krankengeld aus.
Selbstständig und krank
Als Selbstständige fallen Ihre Einnahmen während einer langen Krankheit komplett weg. Das Krankentagegeld zahlt ab dem vereinbarten Tag.
Lange Genesung
Nach einer Operation dauert die Genesung länger als gedacht. Solange Sie arbeitsunfähig sind, kann das Krankentagegeld nach den Bedingungen weiterlaufen.
Worauf es beim Tarif ankommt
Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:
- Höhe des Tagegelds passend zum Nettoeinkommen
- Karenzzeit – ab welchem Tag gezahlt wird
- Leistungsdauer und Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit
- Gesundheitsfragen bei Abschluss
- Anpassung des Tagegelds, wenn Ihr Einkommen steigt
So berate ich Sie
Kennenlernen
Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.
Passende Lösung
Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.
An Ihrer Seite
Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zum Krankentagegeld
Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?
Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Leistungen wie dem Krankengeld Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Ich rechne mit Ihnen aus, welcher Tagessatz zu Ihrem Einkommen passt.
Was ist die Karenzzeit?
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, für den Sie noch kein Tagegeld bekommen. Angestellte wählen meist den 43. Tag, also direkt nach der Lohnfortzahlung. Selbstständige können je nach Tarif einen früheren Beginn vereinbaren.
Brauche ich als Angestellter ein Krankentagegeld?
Das hängt von Ihrem Einkommen ab. Weil das Krankengeld gedeckelt ist, entsteht vor allem bei höheren Gehältern eine Lücke.
Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?
Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind in der Regel steuerfrei. Für Ihre persönliche Situation fragen Sie am besten Ihre Steuerberatung.
Passende Ergänzungen
Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.