Kurz gesagt
- Stornokosten bei einem versicherten Rücktrittsgrund absichern
- Weitere ReiseProtect-Bausteine nach Bedarf kombinieren
- Buchungszeitpunkt, Abschlussfristen und Reiseumfang beachten
Was leistet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reise ist gebucht, die Vorfreude groß – doch ein versicherter Grund kann die Abreise verhindern. Mit der passenden Reiserücktrittsabsicherung schützen Sie sich vor vereinbarten Stornokosten. ARAG ReiseProtect bietet außerdem kombinierbare Bausteine für unterwegs. Wir stellen mit Ihnen den Schutz zusammen, den Ihre Reise braucht.
Wer eine Reise storniert, muss dem Reiseveranstalter je nach Zeitpunkt einen Teil des Reisepreises oder sogar fast den ganzen Betrag zahlen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt – zum Beispiel eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein Unfall.
Was ist versichert?
- Stornokosten, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können
- Versicherte Gründe wie unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod naher Angehöriger
- Schutz für mitreisende Personen je nach Vertrag
- Weitere ReiseProtect-Bausteine für unterwegs nach Bedarf
Für wen lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung?
- Familien, bei denen kurzfristig ein Kind krank werden kann
- Wer teure Fernreisen, Kreuzfahrten oder Ferienhäuser früh bucht
- Reisende mit pflegebedürftigen Angehörigen
- Alle, die mehrmals im Jahr verreisen – hier kann ein Jahresvertrag sinnvoll sein
Typische Fälle aus dem Alltag
Krankheit kurz vor Abflug
Eine Woche vor dem Urlaub erkranken Sie schwer und können nicht reisen. Die Stornokosten werden im versicherten Umfang ersetzt.
Unfall eines Angehörigen
Ein naher Angehöriger verunglückt schwer, die Reise muss abgesagt werden. Auch das kann ein versicherter Rücktrittsgrund sein.
Das Kind wird krank
Ihr Kind erkrankt kurz vor dem Familienurlaub. Ist die Erkrankung unerwartet und schwer, kann der Rücktritt versichert sein.
Worauf es beim Tarif ankommt
Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:
- Versicherungssumme passend zum gesamten Reisepreis
- Welche Personen als Risikopersonen gelten
- Abschlussfrist – oft muss der Schutz kurz nach der Buchung abgeschlossen werden
- Selbstbeteiligung
- Einzelreise oder Jahresschutz
- Kombination mit einer Auslandsreisekrankenversicherung
So berate ich Sie
Kennenlernen
Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.
Passende Lösung
Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.
An Ihrer Seite
Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
Bis wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Am besten direkt bei der Buchung. Viele Tarife setzen voraus, dass der Schutz innerhalb einer bestimmten Frist nach der Buchung abgeschlossen wird. Kurz vor Reisebeginn ist ein Abschluss oft nur eingeschränkt möglich.
Was gilt als versicherter Grund?
Typisch sind eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall oder der Tod von Ihnen oder einer nahestehenden Person. Was genau dazugehört, regeln die Bedingungen. Keine Lust mehr oder schlechtes Wetter gehören nicht dazu.
Ersetzt die Reiserücktrittsversicherung die Auslandskrankenversicherung?
Nein. Die Reiserücktrittsversicherung greift vor der Reise. Für Behandlungskosten im Ausland brauchen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Stornieren Sie die Reise so früh wie möglich, damit die Kosten niedrig bleiben, und lassen Sie sich die Erkrankung ärztlich bescheinigen. Ich unterstütze Sie gern bei der Meldung.
Passende Ergänzungen
Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.