Kurz gesagt
- Ein- oder Zweibettzimmer je nach Tarif
- Wahlleistungen durch Chefarzt oder Spezialisten
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl im vereinbarten Umfang
Was leistet die Krankenhauszusatzversicherung?
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, möchten Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren. Eine Krankenhauszusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Versorgung um vereinbarte Wahlleistungen. Dazu können die Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten und ein Ein- oder Zweibettzimmer gehören. Wir besprechen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
Als gesetzlich Versicherter werden Sie im Krankenhaus von den diensthabenden Ärzten behandelt und liegen meist im Mehrbettzimmer. Wahlleistungen wie die Behandlung durch den Chefarzt oder einen bestimmten Spezialisten und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer müssen Sie selbst bezahlen.
Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt diese Kosten im vereinbarten Umfang. Je nach Tarif können Sie außerdem das Krankenhaus freier wählen.
Was ist versichert?
- Behandlung durch Chef- oder Wahlärzte
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Freie Wahl des Krankenhauses im vereinbarten Umfang
- Mehrkosten, wenn Sie nicht das nächstgelegene geeignete Krankenhaus wählen
- Je nach Tarif weitere Leistungen wie ein Krankenhaustagegeld
Für wen lohnt sich die Krankenhauszusatzversicherung?
- Gesetzlich Versicherte, die im Krankenhaus mehr Komfort und Wahlfreiheit möchten
- Menschen, die bei einer Operation den Spezialisten selbst wählen wollen
- Familien, die auch ihre Kinder absichern möchten
- Wer frühzeitig vorsorgen möchte, solange die Gesundheitsfragen unproblematisch sind
Typische Fälle aus dem Alltag
Geplante Operation
Für eine Knie-Operation möchten Sie von einem bestimmten Spezialisten operiert werden. Die Versicherung übernimmt die Wahlarztkosten im vereinbarten Umfang.
Ruhe zum Gesundwerden
Nach einem Eingriff liegen Sie lieber im Zweibettzimmer als im Mehrbettzimmer. Die Mehrkosten trägt die Versicherung nach Tarif.
Spezialklinik in einer anderen Stadt
Für Ihre Behandlung gibt es eine besonders erfahrene Klinik weiter weg. Mehrkosten durch die freie Krankenhauswahl werden je nach Tarif erstattet.
Worauf es beim Tarif ankommt
Diese Punkte gehe ich mit Ihnen durch, bevor Sie sich entscheiden:
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung, auch über die Regelsätze der Gebührenordnung hinaus
- Freie Krankenhauswahl, gegebenenfalls einschließlich Privatkliniken
- Gesundheitsfragen und Wartezeiten
- Beitragsentwicklung im Alter
- Kombination mit ambulanten Leistungen oder Zahnschutz
So berate ich Sie
Kennenlernen
Sie erzählen mir, was Sie absichern möchten – am Telefon oder im persönlichen Gespräch.
Passende Lösung
Ich prüfe Ihre Situation und stelle Ihnen nur die Bausteine vor, die Sie wirklich brauchen.
An Ihrer Seite
Auch nach dem Abschluss bleibe ich Ihr Ansprechpartner – besonders dann, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
Was ist eine Wahlleistung im Krankenhaus?
Wahlleistungen gehen über die medizinisch notwendige Regelversorgung hinaus – vor allem die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Gesetzlich Versicherte zahlen sie normalerweise selbst.
Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?
In der Regel ja. Der Versicherer fragt nach Vorerkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre. Wer früh und gesund abschließt, bekommt meist leichter Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz auch bei ambulanten Operationen?
Die Krankenhauszusatzversicherung leistet vor allem bei stationären Aufenthalten. Ob auch ambulante Operationen eingeschlossen sind, hängt vom Tarif ab – das prüfe ich gern für Sie.
Kann ich meine Familie mitversichern?
Ja, die Versicherung lässt sich für einzelne Personen, Paare oder Familien mit Kindern abschließen. Jede Person wird dabei einzeln versichert.
Passende Ergänzungen
Produktinformationen sind verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind der gewählte Tarif, die vereinbarten Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Leistungsgrenzen und gegebenenfalls Wartezeiten oder Gesundheitsfragen.